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Was beinhaltet die „besondere  ambulante zahnärztliche  Versorgung (BZV)“ ?

Die Zahnerhaltung steht im Vordergrund der Zahnbehandlung. Durch individuelle Zusatzleistungen soll dieses Ziel erreicht werden. Wissenschaftlich ist belegt, dass neben der täglichen Zahnpflege die professionelle Zahnreinigung durch Fachkräfte als wirksame Vorbeugungsmaßnahme erwiesen ist.   

               Im Wahltarif entfallen die 10 Euro Praxisgebühr !!

               Folgende Zusatzleistungen erhalten Sie im Wahltarif: 

                            1.) Professionelle Zahnreinigung 

Inspektion der Zähne und des Zahnfleisches.
Überprüfung und/oder Unterweisung in der häuslichen Mundhygiene, ggfls. mitspeziellen Maßnahmen (z.B. Anfärben von Belägen),gründliche Zahnreinigung (Zahnstein, Beläge, Verfärbungen) und der Zahnzwischenräume, Entfernung des Biofilms, Politur der Zähne, der Füllungen und Kronenränder mit Pulverstrahlgeräten und speziellen Polierern,ggf. Fluoridierung der Zähne mit konzentrierten Präparaten,ggf. Kontrolle und/oder Nachbearbeitung in einer weiteren Sitzung 

Voraussetzung:  Versicherte über 18 Jahren,  1x innerhalb eines Jahres

Zuschuss:  50,00 Euro, bzw. maximal in Höhe des Rechnungsbetrages 

                     2.) Bestimmung von krankmachenden Keimen

Ausräumung oder Bestätigung des Verdachts auf ansteckende Zahnfleischerkrankung

Zuschuss: 100,00 Euro ( frühestens nach 36 Monaten löst eine Folge-untersuchung einen erneuten Zuschuss aus.) 

                             3.) Laborgefertigte Füllungen

bei vorhandenen Metallrestaurationen, verbunden mit einer fünf-jährigen Gewährleistung
 
Zuschuss: 180 Euro pro Zahn

                   4.) Wurzelbehandlung am Backenzahn Nr.7
 
(bei der normalen vertragszahnärztlichen Behandlung wird eine Wurzelbehandlung am Zahn 7 nur in Ausnahmefällen bezahlt)

                   5.) Bezuschussung von Teilkronen in bestimmten Fällen

Grosszügigere Bezuschussung von Teleskopkronen (bei der normalen vertragszahnärztlichen Behandlung werden nur maximal 2 Teleskopkronen pro Kiefer bezuschusst)

                    6.)  Zahnsteinentfernung  z w e i m a l pro Jahr

 (bei der normalen vertragszahnärztlichen Behandlung wird nur einmal pro Jahr von der Kasse bezahlt)
 

   Was müssen Sie tun, um an der  BZV teilnehmen zu können?
 
Ohne Mehrkosten können Sie diesen Tarif bei den aufgeführten Krankenkassen wählen. Je nach Satzung verzichten die Kassen auf die Praxisgebühr.
 
Entsprechenden Formulare halten die teilnehmende Zahnärzte für Sie bereit !

           Welche Verpflichtungen gehen Sie als Patient ein?
Das Konzept ist auf  V O R S O R G E  ausgerichtet.
Sie verpflichten sich lediglich zu regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen  und erklären dies durch Ihre Unterschrift .

Welche Zeiträume dabei einzuhalten sind richtet sich nach Ihrem individuellen Therapieplan und wird von Ihrem Zahnarzt festgelegt.
    
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Notfall einen anderen  Zahnarzt aufsuchen müssen?

Die normale vertragszahnärztliche Versorgung einschließlich Notfallbehandlung bleibt in jedem Fall erhalten. Die 10 Euro Praxisgebühr ist dann allerdings zu entrichten.

Ihr Zahnarzt nimmt bisher nicht teil ?

In diesem Fall weisen Sie ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme am Vertrag hin. Informationen dazu finden sich auf der Webseite

                      www.zag-wl.de


 

 

 

 

 

 
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