
Wie kann ich als Zahnarzt an der "besonderen ambulanten zahnärztlichen Versorgung" --BZV-- teilnehmen? Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Zahnärztlichen Genossenschaft Westfalen-Lippe eG
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite
www.zag-wl.de
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