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Wie kann ich als Zahnarzt an der "besonderen ambulanten zahnärztlichen Versorgung" --BZV-- teilnehmen?
 
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Zahnärztlichen Genossenschaft Westfalen-Lippe eG

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite

                                                   
                                 www.zag-wl.de




                                            

 
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